Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16329
BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99 (https://dejure.org/1999,16329)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 1 WB 34.99 (https://dejure.org/1999,16329)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 1 WB 34.99 (https://dejure.org/1999,16329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,16329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Verletzung von staatsbürgerlichen Rechten sowie Rechten nach dem Soldatengesetz (SG) und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) - Statthaftigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags im Wehrbeschwerdeverfahren - Gerichtliche Überprüfbarkeit der ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).

    Ein Feststellungsinteresse ergibt sich auch nicht aus der Absicht, einen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen, da ein solcher Anspruch nach der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 49.98 -, derzufolge die Versetzungsverfügung rechtmäßig ist, als aussichtslos erscheint (vgl. Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Eine eventuelle Rechtswidrigkeit dieser Verwendung könnte daher nur im Wege eines auch im Wehrbeschwerdeverfahren grundsätzlich statthaften Fortsetzungsfeststellungsantrags (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog; stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - <BVerwGE 103, 278 [f.] = Buchholz 252 § 9 Nr. 1>) geltend gemacht werden.

    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95

    Recht der Soldaten: Umfang der Rechte einer Vertrauensperson,

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Eine eventuelle Rechtswidrigkeit dieser Verwendung könnte daher nur im Wege eines auch im Wehrbeschwerdeverfahren grundsätzlich statthaften Fortsetzungsfeststellungsantrags (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog; stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 53.95 - <BVerwGE 103, 278 [f.] = Buchholz 252 § 9 Nr. 1>) geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 13.98

    Recht der Soldaten - Zuständigkeiten für die schriftliche Einreichung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Die Zulässigkeit eines Antrags gemäß § 17 i.V.m. § 22 und § 21 WBO setzt voraus, daß der Antragsteller die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegt und damit das Gericht in den Stand versetzt zu prüfen, ob dies überhaupt denkbar erscheint (vgl. Beschluß vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 31.98

    Untätigkeitsbeschwerde eines Soldaten wegen Unterlassen seiner Beförderung -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Soweit der Antragsteller allgemein die Feststellung der Verletzung seiner staatsbürgerlichen Rechte, seiner Rechte nach dem Soldatengesetz und nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie von Pflichtverletzungen seiner Vorgesetzten in der Handhabung seiner Personalangelegenheit beantragt, ergibt sich die Unzulässigkeit des Antrags daraus, daß die Personalführung des SKA oder des Bundesministeriums der Verteidigung im allgemeinen nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein kann (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 14.98

    Aufhebung einer Kommandierung - Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 49.98

    Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 34.99
    Ein Feststellungsinteresse ergibt sich auch nicht aus der Absicht, einen Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen, da ein solcher Anspruch nach der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 49.98 -, derzufolge die Versetzungsverfügung rechtmäßig ist, als aussichtslos erscheint (vgl. Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 30.00

    Zulässigkeit eines Wehrbeschwerdeverfahrens bei auf Übertragung der

    Soweit er allgemein auf die Feststellung der Verletzung von Rechten nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie von Pflichtverletzungen durch Vorgesetzte bei der Handhabung seiner Personalangelegenheit gerichtet ist, ergibt sich seine Unzulässigkeit bereits daraus, daß die Personalführung als solche nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein kann (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 31.98 - m.w.N. und vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 34.99 -).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 21.99

    Zulässigkeit einer Beschwerdeerweiterung

    Soweit der Antragsteller darüber hinaus auch im vorliegenden Verfahren die Feststellung der Verletzung seiner staatsbürgerlichen Rechte, seiner Rechte nach dem Soldatengesetz und nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie von Pflichtverletzungen seiner Vorgesetzten in der Handhabung seiner Personalangelegenheit beantragt, ist dies aus den im Beschluß vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 34.99 - dargelegten Gründen unzulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht